Der Frankfurter Mietspiegel 2016 gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und zeigt damit die jeweiligen Obergrenzen für Mieterhöhungen in Frankfurt am Main auf. Im Regelfall ist er auch bei  den Wiedervermietungsmieten heranzuziehen. Nach der in der Stadt Frankfurt – außer in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach – geltenden „Mietpreisbremse“ darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Mietspiegel 2016 ist im Amt für Wohnungswesen für drei Euro erhältlich. Auf Wunsch wird er auch gegen eine zusätzliche Versandgebühr zugeschickt, (Kontakt 069 / 212-34354 oder -36872). Er kann auch über den Buch- und Zeitschriftenhandel bezogen werden.
Turnusgemäß wurde der Mietspiegel nicht neu erhoben, sondern anhand des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte auf Basis des Mietspiegels 2014 fortge-schrieben. Er ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in der Stadt und erfüllt die Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des Paragraf 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für qualifizierte Mietspiegel wird gesetzlich vermutet, dass die in ihm genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die Frankfurter Vermieter und Mieter haben damit die Möglichkeit, sich über die aktuellen Vergleichsmieten zu informieren. Der Mietspiegel 2016 gilt bis zum 31. Mai 2018.

Bei Fragen zum Mietspiegel stehen Ansprechpartner unter folgenden Rufnummern zur Verfügung.
069 / 212-40045 oder 069 / 212-34703
Der Mietspiegel ist auch im Internet unter www.wohnungsamt.frankfurt.de als PDF-Datei verfügbar.