Erste Zwischenergebnisse für mögliche städtebauliche Entwicklung

Die Stadt Frankfurt führt seit Februar 2011 für den Bereich Nordend/Bornheim/Seckbach, dem so genannten Ernst-May-Viertel, vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach Paragraph 165 Baugesetzbuch durch. Diese Untersuchungen haben nunmehr ein erstes Zwischenergebnis erbracht.
In diesem zirka 121 Hektar großen Untersuchungsgebiet soll ein Vorhaben umgesetzt werden, das sowohl zugunsten der Bereitstellung von dringend erforderlichen zusätzlichen Wohnbauflächen als auch zugunsten der Freiraum- und Grünordnung dient und das anhaltende städtische Wachstum „nach innen“ planerisch strukturiert und umsetzt. Der damit verbundene Umgang mit der Ressource Boden entspricht nicht zuletzt einem zentralen Leitmotiv der nachhaltigen Stadtentwicklung, schließlich wird mit der innerstädtischen Flächenentwicklung die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich der Stadt („grüne Wiese“) vermieden.
An drei maßgeblichen Planungsintentionen ist die strategische Ausrichtung des Vor­­habens abzulesen: Der Verkehrslärm soll durch die geplante Einhausung der Bundesautobahn 661 reduziert werden, eine durchgängige Grünverbindung soll zwischen dem Huthpark, dem Bornheimer Friedhof und dem Günthersburgpark geschaffen werden und es sollen Flächen für den dringend benötigten Wohnungsbau generiert werden. Durch die Vernetzung der Grünräume und durch die Schaffung einer neuen grünen Mitte auf dem „Deckel“ des Einhausungsbauwerkes soll die Aufenthaltsqualität im Grünen für die Anwohner und die Stadtbevölkerung insgesamt deutlich verbessert werden.
Mögliches Baulandpotenzial für 3 800 Wohnungen
In einem ersten Ergebnis könnten im Untersuchungsraum in acht Teil-Quartieren Baulandpotenziale für rund 3 800 Wohnungen neu geschaffen werden. Diese Teilräume würden im Falle entsprechender Gremienbeschlüsse in mehreren Zeitabschnitten realisiert werden. Auf die heute vorhandenen Nutzungsstrukturen, wie zum Beispiel Freizeit- oder Dauerkleingärten, soll bei der Gebietsentwicklung größtmögliche Rücksicht genommen werden.
Die Einhausung der Bundesautobahn 661 ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der geschilderten Rahmenplanung. In einer vergleichenden Bewertung der Baukosten einerseits und der höchstmöglichen Lärmschutzfunktion des Einhausungsbauwerkes andererseits ist die Tunnellänge optimiert und mit der städtebaulichen Rahmenplanung abgestimmt worden. Die Untersuchungen haben ergeben, dass eine Volleinhausung über die gesamte Länge von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Talbrücke nicht zwingend notwendig ist, um die gesetzten Planungsziele vollumfänglich zu erreichen. Vielmehr scheint nach vorliegenden Erkenntnissen eine verkürzte Tunnellänge in gleichem Maße zielführend zu sein, um die wünschenswerten positiven Wirkungen der Einhausung erzeugen zu können. Dies gilt insbesondere für die Schaffung der neuen grünen Mitte als überaus wichtiges landschaftsplanerisches Vorhaben.