Der Frühling ist da. Und mit der blühenden Jahreszeit kleidet sich die Natur wieder in sattes Grün und bunte Farben. Bäume prägen das Frankfurter Stadtbild, geben ihm eine ansprechende Ästhetik, entlasten das Klima und tragen so zum Wohlbefinden der Bürger bei. Zudem geben sie Vögeln und anderen wildlebenden Tieren wichtige Rückzugsräume, Nahrungsquellen und Brut- sowie Schlafplätze. Damit die städtische Natur in der Vergangenheit gedeihen konnte und auch in Zukunft erhalten bleibt, betreibt das Grünflächenamt ein professionelles Baummanagement. So wird regelmäßig das so genannte „Baumkataster“ erstellt, um den Bestand zu überprüfen. Das Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem nahezu alle Bäume in Frankfurt am Main aufgelistet werden.
Wo kann ich das Baumkataster einsehen und welche Daten werden erfasst?
Das Baumkataster können interessierte Bürger online unter https://baumkataster.frankfurt.de einsehen. Auf einer virtuellen Karte der Stadt Frankfurt sind nahezu alle Bäume eingezeichnet. Per Mausklick auf einen bestimmten Baum erfährt der Nutzer nähere Details über diesen. So ist die Gattung des Baumes, seine Art, eine Baumnummer, der Standort und das Pflanzjahr angegeben.
Dürfen Frankfurter Bürger frei darüber entscheiden, ob sie die Bäume, die sich auf ihren privaten Grundstücken befinden, fällen?
Dies ist jeweils vom Baum abhängig und genau in der „Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main“ festgelegt. Laub- und Gingkobäume beispielsweise mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern und Nadelbäume mit einem Umfang von mehr als 90 Zentimetern stehen unter Schutz. Dabei ist der Umfang auf Höhe von einem Meter des Baumes ausschlaggebend. Liegt der Kronenansatz unter einem Meter, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz ausschlaggebend.
Dürfen Bürger geschützte Bäume auf ihren Privatgrundstücken beschneiden?
Rinde, Stamm, Wurzeln und Krone der geschützten Bäume dürfen nicht beschädigt oder so verändert werden, dass diese zu seinem Absterben oder zum Verlust seines charakteristischen Erscheinungsbildes führen.
Was ist, wenn ein geschützter Baum krank ist und eine Nichtbeseitigung eine mögliche Gefahr für Bürger darstellt?
Wenn eine Gefahr für Personen und Sachen von dem Baum ausgeht und die Gefahrenabwehr den zumutbaren Aufwand überschreitet, ist eine Genehmigung zur Beseitigung zu erteilen. Weitere Fälle, in denen eine Genehmigung erteilt wird, sind der Satzung zum Schutz des Grünbestandes zu entnehmen.
Wo ist die Satzung im Detail einzusehen?
Die Satzung ist online einsehbar. Über den folgenden QR-Code gelangen Interessierte zur Website des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt. In der Navigationsleiste auf der rechten Seite steht die Satzung unter „Bäume und Baumschutz“ zum Download bereit.