Nieder-Erlenbach verfügt demnächst über weitere Grundstücke für neue Wohnungen
Am westlichen Rand von Nieder-Erlenbach wird ein zirka 4,4 Hektar großes Baugebiet entstehen, mit dem die Lücke zwischen der Bebauung am Erlenbach und der Bebauung Im Fuchsloch geschlossen werden soll. Der Bebauungsplan „Westrand Nieder-Erlenbach“ setzt das Gebiet überwiegend als allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig ist eine Bebauung mit Doppel-, Reihen- und Einzelhäusern. Des Weiteren sind eine Fläche für den Gemeinbedarf (Kita) sowie ein Quartiersplatz festgesetzt.
Die ehemaligen Grundstücke im Plangebiet befanden sich zum überwiegenden Teil im Privateigentum. Außerdem ließ die Grundstücksstruktur eine Bebauung nach den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu. Da keine Einigung mittels privatrechtlicher Vereinbarungen zustande kam, wurde im April 2013 das Umlegungsverfahren „Westrand Nieder-Erlenbach“ eingeleitet, um nach Paragraf 45 Baugesetzbuch (BauGB) eine Neuordnung des Bereichs durchzuführen.
85 zusätzliche Grundstücke zur Wohnbebauung
Das Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das in enger Abstimmung mit den Beteiligten durchgeführt wird. Aufgrund der vielen Partizipationsmöglichkeiten und der Eigentumsgarantie ist es ein sehr eigentümerfreundliches Bodenordnungsverfahren, das vor allem den privaten Interessen dient. Kosten für notarielle Verträge und Grunderwerbsteuer entfallen. Mit dem Umlegungsverfahren „Westrand Nieder-Erlenbach“ konnten nach Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung zeitnah zweckmäßig gestaltete Grundstücke geschaffen und die Verkehrs- und Grünflächen bereitgestellt werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Umlegungsverfahrens durch die Umlegungsstelle beim Stadtvermessungsamt wurde ein weiterer Baustein zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfs in Frankfurt gelegt. Sobald die Erschließung und die Lärmschutzanlage zur Landesstraße hin gebaut sind, verfügt der Grundstücksmarkt in Frankfurt über etwa 85 weitere baureife Grundstücke.