Seit Juni 2020 gilt in Frankfurt der neue Mietspiegel
Seit dem 1. Juni gilt der neue Mietspiegel 2020 der Stadt Frankfurt. Gegenüber dem bis zum 31. Mai gültigen Mietspiegel 2018 steigen die Werte um rund 3,5 Prozent. Der Mietspiegel ist die anerkannteste Möglichkeit, die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung zu ermitteln. Er soll darüber Auskunft geben, welche Miete je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage und energetischen Merkmalen der Wohnung in einer Stadt üblich ist. Es gelten innerhalb einer Stadt unterschiedliche Vergleichsmieten und die ortsübliche Vergleichsmiete muss immer für eine einzelne Wohnung ermittelt werden.
Die über den Mietspiegel festzustellende ortsübliche Vergleichsmiete hat insbesondere Einfluss auf die Höhe der Mieten in bestehenden und neubegründeten Mietverhältnissen. Vermieter und Mieter können mithilfe des Mietspiegels überprüfen, ob eine Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis gerechtfertigt ist und welchen Umfang die Erhöhung haben darf. Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags sind Vermieter in aller Regel an die Mietpreisbremse gebunden. Diese regelt, dass die verlangte Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wenn eine Wohnung wieder neu vermietet wird.
Mietspiegel sorgt für Transparenz
Der Frankfurter Mietspiegel 2020 kann im gesamten Stadtgebiet und bei fast allen freifinanzierten Mietwohnungen angewendet werden. Er basiert auf dem Mietspiegel 2018. Die darin enthaltenen Werte wurden an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Das heißt, dass der Mietspiegel fortgeschrieben und keine neue Befragung zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchgeführt wurde. Dieser Fortschreibung haben alle Mitglieder der Mietspiegelkommission zugestimmt und der Magistrat hat den Mietspiegel 2020 anerkannt.
Der Mietspiegel 2020 soll Mietpreise transparent machen und unnötige und teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Beim Frankfurter Mietspiegel 2020 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, der zum Beispiel in Zivilprozessen zwischen Vermieter und Mieter als Quelle für die ortsübliche Vergleichsmiete anerkannt ist.