Planungsdezernent Mike Josef hat Anfang Oktober die zusätzlich sechs neuen Gebiete vorgestellt, die in Zukunft unter die so genannte Milieuschutzsatzungen fallen sollen.
Die neuen Satzungsgebiete umfassen Teile von Nordend-Mitte, Nordend-Süd, Bornheim, Ostend, Gutleutviertel und Sachsenhausen-Nord. Zuvor hatte der Magistrat der Stadt den neuen Satzungen zugestimmt. Bevor sie rechtsgültig werden, sind noch ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt notwendig. Oberbürgermeister Peter Feldmann begrüßt, dass es voran geht: „Wohnen ist kein Luxus, sondern Grundrecht. Wohnungen in Frankfurt müssen bezahlbar bleiben. Wir schützen unsere Mieterinnen und Mieter, wo immer wir können, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Die Milieuschutzsatzungen sind dabei ein kleiner Baustein:
Luxussanierungen und Abriss können verhindert werden; im Einzelfall kann ein Vorkaufsrecht greifen.“
„Neben dem Neubau von bezahlbaren Wohnungen ist der Schutz bestehender bezahlbarer Mietwohnungen ein Schwerpunkt unserer Wohnraumpolitik. Nur mit beiden Bausteinen kann der Wohnungsmarkt langfristig im Gleichgewicht gehalten werden.“
Luxusmodernisierungen können verboten werden
Luxusmodernisierungen, wie zum Beispiel übergroße Balkone oder Dachterrassen sowie Aufzüge für einzelne Stockwerke, können in den Satzungsgebieten wirksam durch die Bauaufsicht untersagt werden, ebenso wie Abriss, Umnutzung von Wohnungen in Büros und die Zusammenlegung von Wohnungen zu übergroßen Einheiten.
„Neben dem Neubau von bezahlbaren Wohnungen ist der Schutz bestehender bezahlbarer Mietwohnungen ein Schwerpunkt unserer Wohnraumpolitik. Nur mit beiden Bausteinen kann der Wohnungsmarkt langfristig im Gleichgewicht gehalten werden“, erklärte Planungsdezernent Josef.
In Einzelfällen ist es beim Verkauf von Mietshäusern möglich, das städtische Vorkaufsrecht auszuüben oder mit dem neuen Eigentümer eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen: So kann es auch ein Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen für zehn Jahre geben.