Frankfurt wächst unaufhörlich, die Lage auf dem Wohnungsmarkt wird immer angespannter. Der Erhalt von bestehendem und vor allem bezahlbarem Wohnraum ist deshalb ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt. Um Mieter besser vor missbräuchlichen Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen, hat die Stadt Frankfurt die Stabsstelle Mieterschutz ins Leben gerufen. Eine vergleichbare Stelle gibt es deutschlandweit bisher nicht. Dazu Planungsdezernent Mike Josef: „Wir wollen die Mieter mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln effektiv gegen Verdrängung schützen und die soziale Zusammensetzung in den Stadtteilen erhalten.“
Am 1. April nahm die neue Stabsstelle Mieterschutz ihre Arbeit auf. Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, und die stellvertretende Leiterin Katharina Stier erklären im Interview, wie ihre Arbeit aussieht und wie sie betroffenen Mietern helfen können:
Oberbürgermeister Peter Feldmann sagte anlässlich Ihrer Vorstellung, dass die Stadt Frankfurt die Mieterschaft vor Spekulation und Entmietung bewahren wolle. In welcher Zeit glauben Sie, dieses Ziel umsetzen zu können?
Schönbach: Wir haben bereits angefangen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Wir gehen davon aus, dass uns die Arbeit in den nächsten Jahren nicht ausgehen wird.
Auf wessen Idee wurde Ihre neue Stabsstelle Mieterschutz eingerichtet?
Stier: Der Vater der Idee ist der Oberbürgermeister.
Ihre Einrichtung gibt es seit 1. April 2019. Ist sie befristet?
Stier: Nein, prinzipiell nicht.
Sind Sie so eine Art Robin Hood für Mieter in Frankfurt?
Schönbach: Von den Reichen nehmen und an die Armen verteilen? Das ist wohl ein bisschen zu viel des Guten. Wir wollen aber dafür sorgen, dass alle Beteiligten ihre Rechte kennen und sich auch im Stande fühlen, diese durchzusetzen. Deshalb beraten wir Mietergemeinschaften und versuchen mit den Vermietern einen Konsens zu finden, wo das möglich ist. Wir sind auch nicht per se gegen Vermieter eingestellt. Es gibt hier eben auch schwarze Schafe, wie in allen Bereichen des Lebens.
Stier: Und natürlich auch auf Vermieterseite viel Unkenntnis. Viele wissen gar nicht, dass sie gegen Gesetze verstoßen. So muss beispielsweise in Milieuschutzgebieten vor Abriss, Umbau oder Umnutzung von Wohnungen eine gesonderte städtische Genehmigung eingeholt werden.
Dürfen Sie in Rechtsfragen beraten?
Schönbach: Ja, in mietrechtlichen Belangen. Aber wir dürfen und können Mieter nicht vor Gericht vertreten.
Beraten Sie in allen Belangen – also auch Instandhaltungsarbeiten und Mieterhöhungen – oder nur speziell, wenn es um Spekulation und Entmietung geht?
Stier: Wir müssen hier genau abgrenzen. Wir beraten nicht individuell, hierfür sind unsere Kollegen von der mietrechtlichen Beratung im Amt für Wohnungswesen da. Wir unterstützen Mieter, die angesichts von Eigentümerwechseln oder auch umfangreichen Modernisierungsankündigungen, Entmietungsstrategien für die gesamte Hausgemeinschaft befürchten.
Schönbach: Wir beraten zu rechtlichen Möglichkeiten des gemeinsamen Vorgehens einer Hausgemeinschaft, führen außergerichtliche Mediationsverfahren zwischen Mieter- und Vermieterseite durch und vermitteln an die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung sowie an die Mieterschutzvereine.
Sie bieten keinen Rechtsbeistand, dafür aber Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Unterstützung der Mieter. Denken Sie, dass die Vermieter Sie als „objektive“ Mediatoren akzeptieren werden?
Schönbach: Prinzipiell ja. Es ist uns an gemeinsamen friedlichen Lösungen für alle Beteiligten gelegen. Wir wollen Konflikte entschärfen und zusammen Lösungen entwerfen. Oftmals haben sich die Beteiligten in einem sich immer weiter zuspitzenden Konflikt, nicht ein einziges Mal von Angesicht zu Angesicht unterhalten. Wir wollen alle an einen Tisch bringen. Das wird nicht immer gelingen, aber das vermittelnde Gespräch wollen wir trotzdem immer anbieten.
Beraten Sie auch Wohninitiativen?
Schönbach: Das ist generell denkbar, aber nicht in Gründungsangelegenheiten, sondern in ihrem Status als Hausgemeinschaft, wie bereits erwähnt.
Wir danken für das Gespräch.
Stabsstelle Mieterschutz:
E-Mail: mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de
Infotelefon: 069/212-37 777
Öffnungszeiten nach vorheriger Anmeldung:
Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr
Amt für Wohnungswesen
Adickesallee 67/69
60322 Frankfurt
Weitere Anlaufstellen der Stadt Frankfurt für Mieter
Mietrechtliche Beratung:
Wenn es sich um individuelle mietrechtliche Fragen handelt für Haushalte mit Monats-Einkommen bis 2150 Euro.
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Telefonische Beratung: 069/212-34 711, Di + Fr 8.30 bis 12.00 Uhr
Bauaufsicht: Gefahrensicherungsmaßnahmen im Baustellenbetrieb
Wenn es sich um den Umbau bewohnter Häuser handelt.
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Infotelefon: 069/212-33 567
Wohnungsaufsicht: Instandhaltungspflicht im Rahmen von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
Wenn die Wohnungsnutzung durch Modernisierungen erheblich
beeinträchtigt wird.
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Infotelefon: 069/212-31 431