Die meisten Dinge im Leben haben zwei Seiten. Die Modernisierung von Wohnungen macht da keine Ausnahme. Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Vermieter Wohnungen auf einen moderneren Stand bringen: es steigt die Wohnqualität, und in aller Regel wird auch der Energieverbrauch gesenkt. Andererseits haben die Mieter während der Zeit der Bauarbeiten Schmutz und Lärm zu ertragen und hinterher eine höhere Miete zu zahlen.
Wann darf der Vermieter modernisieren?
Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Vermieter – nach ordnungsgemäßer vorheriger Ankündigung – Modernisierungen durchführen und die Kosten nach einem festgelegten Schlüssel auf die Miete umlegen. Ob ein Mieter einer Modernisierung widersprechen kann, ist am besten im Einzelfall mit einem Spezialisten zu klären: einem Mietrechtsanwalt, einem Mieterverein oder der Mietrechtlichen Beratung beim Amt für Wohnungswesen (Telefon 069 212-34711 oder mietrechtliche-beratung@stadt-frankfurt.de.)
Ist eine Mietminderung bei Modernisierungsmaßnahmen möglich?
Im Mai 2013 änderte sich das Mietrecht. Danach haben die Mieter nun in den ersten drei Monaten der Durchführung einer energetischen Modernisierung kein Recht mehr zur Mietminderung, wenn im Zuge der Arbeiten die Nutzung der Wohnung erschwert oder eingeschränkt wird. Mancher mag das so verstehen, dass der Vermieter bei der Durchführung von Modernisierungsarbeiten auf die berechtigten Interessen der Mieter keine Rücksicht nehmen müsste. So ist es nicht. Vermieter haben nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz die Verpflichtung, die vermieteten Wohnungen in einem Zustand zu erhalten, in dem die Wohnnutzung nicht offensichtlich erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt auch im Rahmen einer Modernisierung.
Welche Beeinträchtigungen müssen Mieter hinnehmen?
Modernisierungsarbeiten dürfen Mieter nicht unnötig belasten. Natürlich lassen sich bei Bauarbeiten oft Beeinträchtigungen der Mieter nicht vermeiden. Arbeiten an der Sanitärinstallation machen es erforderlich, das Wasser zeitweise abzustellen. Entsprechendes gilt für Arbeiten am Stromnetz, an der Heizanlage oder anderen Gewerken. Die Mieter haben jedoch einen Anspruch darauf, dass die Planung dieser Ausfälle oder Abschaltungen die Wohnnutzung nicht unnötig beeinträchtigt. Mieter müssen es nicht hinnehmen, tage- oder gar wochenlang ohne Wasser, Sanitäreinrichtungen oder Strom, ohne Hausklingel oder Heizung zu wohnen. Gefahrlos das Treppenhaus zu betreten und die Wohnung zu verschließen muss grundsätzlich möglich sein.
Wer hilft, wenn die Beeinträchtigung überhandnimmt?
Das Amt für Wohnungswesen hilft bei Missachtung. Solchen Auswüchsen kann das Amt für Wohnungswesen im Rahmen der Wohnungsaufsicht wirkungsvoll begegnen. Es kann dem Vermieter eine Anordnung erteilen, derartige Mängel kurzfristig zu beseitigen beziehungsweise die Arbeiten so zu planen und durchzuführen, dass nur noch für die Mieter zumutbare Beeinträchtigungen entstehen.

Mieter, die im Rahmen von Modernisierungsarbeiten unnötigen Belastungen ausgesetzt sind, können sich an das Amt für Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumerhaltung, Adickesallee 67-69, 60322 Frankfurt am Main, Telefon 069 212-31431 oder per E-Mail wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de wenden.