In einem Mietverhältnis kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Die Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen bietet Hilfe und Informationen zu rechtlichen Fragen. In der Vergangenheit hat das Team der Mietrechtlichen Beratung abendliche Vorträge zu den verschiedenen Schwerpunktthemen des Mietrechts durchgeführt.
Offene Fragestunde seit 2017
Im vergangenen Jahr fiel der Startschuss für ein neues Projekt. Die Idee war, losgelöst von einem speziellen Thema, den Interessierten Fragen aus dem breiten Spektrum des Mietrechts zu ermöglichen. Das anschließende Feedback fiel durchweg positiv aus, so dass die Mietrechtliche Beratung auch in diesem Jahr zu einer „Offenen Fragestunde“ einlädt.
19. Juni 2018 um 18.00 Uhr
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 19. Juni 2018 um 18.00 Uhr, im Wartebereich des Service Centers im Erdgeschoss des Amtes für Wohnungswesen, in der Adickesallee 67–69 statt.
Eine Sichtung oder Prüfung von Mietverträgen und anderen Unterlagen ist während dieser Veranstaltung nicht möglich.
Aufgrund der räumlichen Kapazität wird um Anmeldung per E-Mail (mietrechtliche-beratung@stadt-frankfurt.de) oder per Telefon unter (069)212-40046 gebeten.
Weitere Informationen zu den Serviceleistungen der Mietrechtlichen Beratung unter www.wohnungsamt.frankfurt.de.

Hier beantwortet das aus fünf Fachleuten bestehende Team Fragen rund um das Mietverhältnis von A wie Abmahnung bis Z wie Zeitmietvertrag.
» Aus welchen Gründen darf ein Mietvertrag gekündigt werden?
» Sind die Betriebskosten ordnungsgemäß abgerechnet?
» Wer ist für die Beseitigung von Wohnungsmängeln verantwortlich?
» Wann und bis zu welchem Betrag kann die Miete erhöht werden?
» Müssen Modernisierungsarbeiten geduldet werden?
» Ist die Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt?
» Wann ist die Rückzahlung der Kaution fällig?
» Kann ein Mietverhältnis befristet werden?