Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag

Eine Fehlbelegungsabgabe hat es in Hessen schon einmal – in den Jahren 1993 bis 2011 – gegeben. Das Land Hessen beabsichtigt, diese Abgabe erneut zum 1. Juni 2016 einzuführen. Frankfurtbaut hat die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Welches Ziel hat die Wiedereinführung der Abgabe?
Mit der Wiedereinführung der Abgabe soll vermieden werden, dass es im sozialen Wohnungsbau zu einer Fehlförderung kommt. Nicht jeder, der in einer geförderten Wohnung wohnt, ist auch heute noch auf eine subventionierte Miete angewiesen. Die Abgabe stellt also Gerechtigkeit her.
Was ist eine Fehlbelegungsabgabe?
Haben Menschen ein geringes Einkommen, sind sie auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen. Öffentlich geförderte Wohnungen werden daher an Menschen vermietet, deren Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Im Leben ändert sich vieles. So kann es auch kommen, dass sich die Einkommenssituation verbessert nachdem beispielsweise eine öffentlich geförderte Wohnung bezogen wurde. Viele fragen sich, was mit diesen Haushalten geschieht und ob diese aus ihrer Wohnung ausziehen müssen. Die Antwort lautet Nein. Das Mietverhältnis bleibt bestehen. Niemand muss ausziehen, weil sich seine Einkommensverhältnisse verbessert haben, auch dann nicht, wenn das aktuelle Einkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen deutlich übersteigt. Damit entsteht jedoch die Situation, dass ein Teil der geförderten Wohnungen von Mietern bewohnt wird, die auf diese Förderung gar keinen Anspruch mehr haben. Es entsteht eine so genannte Fehlförderung. In diesen Fällen sorgt die Fehlbelegungsabgabe für einen gerechten Ausgleich. Die jeweiligen Haushalte werden verpflichtet, neben ihrer vergünstigten Miete eine Abgabe zu zahlen. Die Abgabe soll so bemessen sein, dass sie den Umfang des ungerechtfertigten Mietvorteils ausgleicht.
Wie wird die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe abgewickelt?
Alle entsprechenden Haushalte werden stufenweise nach Inkrafttreten des Gesetzes vom Amt für Wohnungswesen angeschrieben und aufgefordert werden, ein Formular auszufüllen und die nötigen Nachweise zu den Auskünften beizulegen. Zur Abgabe dieser Unterlagen wird eine Frist von vier Wochen gesetzt.
Was passiert mit den Einnahmen aus der Abgabe?
Die Einnahmen aus der Abgabe werden zweckgebunden zur Förderung im sozialen Mietwohnungsbau eingesetzt. Der Stadt Frankfurt stehen dadurch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um sozialen Wohnraum zu schaffen oder beispielsweise auch Modernisierungen im Zusammenhang mit neuen Belegungsrechten
zu fördern.

Weitere Informationen
Auf der Webseite des Hessischen Landtags sind die Informationen über das Gesetzgebungsverfahren im Allgemeinen abrufbar. Außerdem ist dort der aktuelle Entwurf des „Gesetzes über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung“ veröffentlicht, sodass sich jeder über den jeweiligen Stand des Verfahrens informieren kann.
Sobald das Gesetz beschlossen und verkündet ist, wird ein entsprechendes Service-Telefon im Amt für Wohnwesen eingerichtet. Alle Kontaktdaten und weitere Informationen sind unter http://www.wohnungsamt.frankfurt.de abrufbar.