Die Herausforderung könnte kaum größer sein: Auf der einen Seite ist das zentrale Ziel unserer Planungs- und Wohnungspolitik die angemessene Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit Wohnraum. Auf der anderen Seite zeigt die Wohnungsbedarfsprognose für Frankfurt bis 2030 einen großen Bedarf an Wohnungen und Infrastruktur. Dazu kommt, dass schon jetzt aufgrund des starken Zuzugs und nicht ausreichender Baufertigstellungen in der Vergangenheit Wohnraum fehlt. Daher ist die Entwicklung und gezielte Anwendung von neuen Instrumenten im Wohnungsneubau sowie in der Bestandssicherung notwendig.
Grundlegend für eine sozialgerechte Stadtentwicklung, die allen Bürgern bezahlbaren Wohnraum ermöglicht,
sind überzeugende Konzepte für den Umgang mit Grund und Boden. Anders als andere Großstädte in Deutschland haben wir keinen ausreichenden Grundbesitz, um die Entwicklung mit stadteigenen Liegenschaften steuern zu können.
Deshalb brauchen wir eine vorausschauende Flächenplanung und eine aktive Liegenschaftspolitik. Wenn wir bei künftigen Baulandentwicklungen Grundstücke erwerben, werden wir mit anschließenden Konzeptvergaben dämpfend auf die Preise einwirken können.
Gleichzeitig werden wir bei neuen Wohnbaulandentwicklungen auf privaten Flächen kooperative Modelle mit den Eigentümern vereinbaren, bei denen ein Teil des planungsbedingten Wertzuwachses der Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau und die Finanzierung der benötigten Infrastruktur verwendet wird.
Denn wir müssen neue Wohnbauflächen ausweisen und neue Potenziale definieren, um langfristig ausreichend Flächen zur Verfügung stellen zu können. Auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist insbesondere preisgünstiger Wohnraum rar. Der steigende Bedarf wird derzeit weder durch die frei finanzierte, noch durch die geförderte Wohnbautätigkeit im erforderlichen Umfang gedeckt. Deshalb haben wir kürzlich die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau erneut überarbeitet, um zusätzliche Anreize für den Bau von Sozialwohnungen zu schaffen.
Wir werden künftig darauf pochen, dass sich die 30-Prozent-Quote je zur Hälfte aus dem Förderweg 1 und dem Förderweg 2 zusammensetzt. Wir möchten aber auch Bürger verstärkt zu Bauherren machen: Daher werden Bauflächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte und für Bauherrengruppen zur Verfügung stehen. Dadurch erwarten wir eine positive Bindung der Bewohner an ihr Neubaugebiet sowie mehr Vielfalt und Lebendigkeit in den Quartieren. Zudem ermöglicht die nicht renditeorientierte Rechtsform dauerhaft preisstabile Wohnkosten.
Wir richten den Blick aber auch auf den Bestand. Gerade in den gründerzeitlichen Wohnlagen in der Innenstadt und im nördlichen Teil Sachsenhausens findet eine übermäßige Aufwertung statt. Die folgenden Kauf- und Mietpreissteigerungen führen auch zur Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft mit geringerem Einkommen und es droht die grundlegende Veränderung des Charakters dieser Quartiere. Um eine Möglichkeit zu haben, dem zu begegnen, werden wir Milieuschutzsatzungen auf den Weg bringen. Fünf weitere dieser städtebaulichen Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden. Auch wenn die Herausforderung groß ist – wir stellen uns ihr mit einem breit gefächerten Instrumentarium.
Mike Josef
Dezernent für Planen und Wohnen
der Stadt Frankfurt am Main