Am 23. Januar 2015 betraute der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit der Führung des Liegenschaftsfonds. Mit Hilfe dieses Instruments der Stadtentwicklung sollen mindergenutzte Grundstücke oder Objekte für eine neue Nutzung, insbesondere für Wohnen, wiedergewonnen werden. Geeignete Immobilien sollen durch den Liegenschaftsfonds erworben, entwickelt und anschließend veräußert oder in Erbpacht vergeben werden. Insgesamt stehen dem Liegenschaftsfonds 6,8 Millionen Euro als Grundstock zur Verfügung. Die Tätigkeit des Liegenschaftsfonds ist zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren, bis 2020, angesetzt.
Bisher 55 geprüfte Objekte
Hinweise auf in Frage kommende Objekte erhält die KEG unter anderem von städtischen Ämtern, aber auch von Ortsbeiräten oder Bürgern. Sie unterzieht alle von der Stadt Frankfurt vorgeschlagenen Liegenschaften einer systematischen Analyse im Hinblick auf städtebauliche Kriterien wie Lage, Planungsrecht, Bodenrichtwert und Mietspiegel sowie andere, rechtliche Aspekte und gegebenenfalls Umweltaspekte wie zum Beispiel Schadstoffbelastungen. Das Ergebnis legt sie den relevanten städtischen Ämtern zur Prüfung und Stellungnahme vor. Bisher wurden 55 Objekte im gesamten Stadtgebiet betrachtet und bewertet. Von diesen 55 untersuchten Objekten befindet sich etwa die Hälfte in von der Stadt Frankfurt definierten Stadtteilen mit städtebaulicher Priorität. Diese Schwerpunktgebiete sind Ginnheim, Griesheim, Höchst, Rödelheim, Sindlingen und Unterliederbach. Einzelne Objekte werden auf Empfehlung der Ämter tiefergehend untersucht, was eine konkrete kostenbezogene und bauliche Maßnahmenplanung und die Prüfung einer Eignung für gemeinschaftliches Wohnen umfassen kann.
Mehrere Ämter entscheiden mit
Die Auswahl von Objekten, die durch den Liegenschaftsfonds erworben werden sollen, erfolgt in Abstimmung mit dem Dezernat Planen und Bauen, dem Stadtplanungsamt, der Bauaufsicht und dem Amt für Wohnungswesen. Die endgültige Entscheidung über einen Erwerb obliegt dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der KEG sowie dem Magistrat der Stadt Frankfurt.
Ist ein Grundstück durch den Liegenschaftsfonds erworben worden und zudem für die Nutzung durch Wohnprojekte geeignet, werden alle Informationen dazu in ein vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. und dem Amt für Wohnungswesen organisiertes Vergabeverfahren eingegeben. Mittels dieses Vergabeverfahrens werden geeignete Wohngruppen für die jeweilige Liegenschaft bestimmt. Nähere Informationen zum Vergabeverfahren erteilt das Netzwerk Frankfurt.