Befragung startet

20.05.2021 | Stadtverwaltung

Für die Erstellung des Mietspiegels 2022 werden über 3 500 Haushalte unter sicheren Corona-Bedingungen befragt.

Mietspiegel zeigen Mietern und Vermietern auf, welcher Mietpreis für eine Wohnung angemessen ist. Auch ist die mit dem Mietspiegel ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete wichtige Bezugsgröße für zahlreiche gesetzliche Regelungen rund um das Mietverhältnis. Der Mietspiegel dient damit der Wahrung des Rechtsfriedens auf dem Mietmarkt.
Ab dem 1. Juli 2021 werden geschulte Mitarbeiter des mit der Durchführung beauftragten IFAK Instituts aus Taunusstein zirka 3 500 Frankfurter Haushalte zu Wohnungsmerkmalen und Miethöhe befragen. Unter Corona-Bedingungen liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Infektionsschutz.

Sicherheit für Menschen und ihre Daten

Das IFAK Institut hat bereits im Pandemie-Jahr 2020 in über 10 000 Befragungen vor Ort wichtige Erfahrungen bei der sicheren Durchführung von Befragungen unter Pandemie-Bedingungen gesammelt. Auch für die Mietspiegelerhebung wird mit der Stadt Frankfurt ein Infektionsschutzkonzept entwickelt, mit dem die Sicherheit der Befragten und Interviewer gewährleistet werden kann.

Infektions- und Datenschutz wichtig

Neben dem Infektionsschutz steht auch das Thema Datenschutz im Zentrum der Erhebung. Mittels organisatorischer und technischer Maßnahmen wird die sichere Verarbeitung der verwendeten Daten gewährleistet. Die für die Durchführung der Befragung erhobenen Daten werden zur Mietspiegelerstellung und
-forschung sowie zur Wohnungsmarktbeobachtung und -forschung verwendet.
Der neue Mietspiegel tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft. Ansprechpartnerin ist die Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, innovative Wohnprojekte im Amt für Wohnungswesen. Per E-Mail erreichbar unter Stabsstelle.64S1@stadt-frankfurt.de.