Baulandbeschluss genehmigt

22.06.2020 | Leben in Frankfurt

„Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat dem so genannten Baulandbeschluss zugestimmt und sich so zu einer nachhaltigen sozialgerechten Stadtentwicklung bekannt. Das ist eine zentrale Weichenstellung für die künftige städtische Baulandpolitik“, verkündeten Planungsdezernent Mike Josef und Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien, nach der maßgeblichen Magistratssitzung. Der Baulandbeschluss ging dann an die Stadtverordnetenversammlung, die am 7. Mai zugestimmt hat.

Bodenpreisentwicklung dämpfen

„Mit dem Baulandbeschluss werden die Grundlagen und das Vorgehen der Stadt bei künftigen Wohnbaulandentwicklungen festgelegt“, erläuterte Stadtrat Josef. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Wohnungsbau werden die Verfahren transparenter und die Kalkulation von Projektentwicklungen verlässlicher. Durch frühzeitige Grundvereinbarungen mit den Eigentümern für neues Wohnbauland wird die Bodenpreisentwicklung gedämpft und auf ein realistisches Maß zurückgeführt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Und die Stadt partizipiert angemessen an den entstehenden Wertgewinnen durch das neue Planungsrecht. Der Baulandbeschluss hilft, die dringend erforderlichen Flächen für den Bau von Schulen und weiterer sozialer Infrastruktur zu gewinnen. Er begrenzt aber auch den Trend zu sehr teuren Eigentumswohnungen, da beim Wohnungsneubau unter anderem feste Anteile für preisgedämpfte Eigentumswohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen festgeschrieben werden. Bis zu zwei Dritteln der planungsbedingten Bodenwertsteigerung sollen als Leistungen des Investors vereinbart werden: zur Erschließung von Grundstücken; für gebietsbezogene soziale Infrastruktur wie Kitas, Grundschulen oder Jugendhäuser; Klimaschutz; Klimaanpassung und die Herstellung öffentlicher Grünflächen; naturschutzrechtlichen Ausgleich und die Übernahme von Planungskosten. Ein Drittel der planungsbedingten Bodenwertsteigerung verbleibt beim Planungsbegünstigten. Außerdem soll eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung durch den frühzeitigen Erwerb privater Flächen aktiv unterstützt werden. Dabei werden städtische Flächen in Zukunft vorrangig für die gesetzliche Aufgabe der Schaffung der sozialen Infrastruktur genutzt.

Städtisches Ziel bei allen künftigen Wohnbauentwicklungen:
30 Prozent geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im Förderweg 1 und im Förderweg 2
15 Prozent gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren
15 Prozent für freifinanzierten Mietwohnungsbau
10 Prozent für preisreduzierte Eigentumswohnungen