In Frankfurt ist Wohnraum ein knappes Gut. Die Stadt Frankfurt unternimmt viele Anstrengungen, um für die stetig wachsende Einwohnerzahl neuen Wohnraum bereitzustellen. Jede Wohnung ist kostbar. Neben der Schaffung von neuem Bauland spielt bei der Bereitstellung von Wohnraum der so genannte Wohnraumschutz eine zentrale Rolle. Kein baurechtlich genehmigter Wohnraum darf zweckentfremdet und beispielsweise als Büro genutzt werden. Die Bauaufsicht wacht darüber.
Ferienwohnungen sind zweckentfremdete Wohnungen
Seit 2011 sieht sich die Bauaufsicht einem neuen Trend bei der Zweckentfremdung von Wohnungen gegenüber, mit dem auch viele andere Touristenstädte zu kämpfen haben: Wohnungen werden als Ferienwohnung an Touristen und Messegäste vermietet und auf gewerblichen Vermittlungsplattformen angeboten. Auf den ersten Blick ist das für den Vermieter eine lukrative Einnahmequelle und für die Gäste eine günstige Alternative zum Hotel. Der Blick hinter die Kulissen zeigt eine andere Ausgangslage: Ferienwohnungen sind in Frankfurt bauplanungsrechtlich grundsätzlich unzulässig. Folglich sind Ferienwohnungen in Frankfurt baurechtlich illegal und können auch auf Antrag nicht genehmigt werden. Die Stadt nimmt mit dem Umgang der baurechtlichen Verankerung des Verbotes bundesweit eine Vorreiterposition ein. Die Bauaufsicht Frankfurt geht konsequent gegen die Verstöße vor.
Wer als Vermieter gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld, meistens im dreistelligen Bereich. Die Betreiberplattformen wollen sich der Verantwortung entziehen, indem sie versuchen, die rechtliche Haftung durch ihre Geschäftsbedingungen auf die Vermieter zu verlagern. Diese Tatsache ist den Wohnungsanbietern oft nicht bewusst.
Eine „Taskforce“ im Bauaufsichtsamt ermittelt illegale Ferienwohnungen
Die Bauaufsicht hat angesichts der Quantität der zweckentfremdeten Ferienwohnungen im Jahr 2012 eine „Taskforce“ eingerichtet. Drei Mitarbeiter der Bauaufsicht kümmern sich um die Rückgewinnung von Ferienwohnungen. Das Angebot ist seit den Kontrollen rückläufig: 2013 führte das Team 427 Ferienwohnungen dem Wohnungsmarkt zu. 2014 waren es 364 Wohnungen und 53 Wohnungen gingen im ersten Quartal 2015 zurück an den freien Wohnungsmarkt. Dieser Erfolg gelang den Mitarbeitern mit fast detektivischer Arbeit. Die „Taskforce“ scannt die Ferienwohnungsportale nach Frankfurter Angeboten und sucht Hinweise: Wo liegt die Wohnung, in welchem Haus befindet sie sich? Wird sie ausschließlich an Feriengäste vermietet? Wie lange wurde die Wohnung vermietet? Um diese Fragen zu klären, fahren die Mitarbeiter zur vermeintlichen Ferienwohnung und befragen Zeugen oder nehmen Kontakt mit dem Hauseigentümer auf.
Werden nur zeitweise einzelne Zimmer kurzfristig vorrübergehend an Dritte überlassen, ohne dass die (Haupt-)Wohnung aufgegeben wird, geht die Bauaufsicht Frankfurt nicht von der Nutzung einer Ferienwohnung aus.
Die Bauaufsicht hat ein Merkblatt zum Thema „Baurechtliche Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Frankfurt am Main“ herausgegeben. Es ist unter www.bauaufsicht-frankfurt.de downloadbar. Weitere Informationen und zur Klärung von Zweifelsfragen – nur in baurechtlicher Hinsicht – beantwortet die Bauaufsicht unter 069/212-36816.