Aus für Schottergärten

20.05.2021 | Leben in Frankfurt

Die Stadt Frankfurt möchte der zunehmendem Versiegelung von privaten Grundstücken – insbesondere durch so genannte Schottergärten – Einhalt gebieten. Planungsdezernent Mike Josef und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig haben den Entwurf einer „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“ erarbeitet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Stimmen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu, erhält die Stadt eine der bundesweit fortschrittlichsten Satzungen für die Begrünung von Grundstücken und Gebäuden. So sollen künftig auch geeignete Dachflächen und Teile der Fassade begrünt werden. Meterhohe Sichtschutzzäune oder künstliche „Pflanzen“ sind dann tabu. Dazu Josef: „Mit der Freiraumsatzung gehen wir gegen eine zunehmende Versiegelung insbesondere durch Schottergärten vor und hinter den Häusern vor.“
Gut 30 Prozent des Frankfurter Stadtgebietes von rund 248 Quadratkilometern werden derzeit von Gebäude- und Grundstücksfreiflächen eingenommen. Die Satzung gilt bei allen Neubauten oder größeren Umbauten für die Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen und für die äußere Gestaltung der Gebäude.

Keine künstlichen Pflanzen

„Wir haben nun in drei Dürresommern erlebt, wie stark sich die Stadt aufheizen kann. Dagegen hilft nur mehr Grün“, erklärt Stadträtin Heilig. Begrünung im Sinne der Satzung ist die dauerhafte Bepflanzung. Künstliche „Pflanzen“, Kunstrasen, Schotterschichten oder ähnliches stellen keine Begrünung dar.

Dachbegrünung für Garagen und Carports

Bei oberirdischen Stellplätzen ist für ausreichende Verschattung zu sorgen. Dächer von Carports, Garagen und Nebenbauten sind mit einer mindestens acht Zentimeter hohen Vegetationstragschicht zuzüglich Filter- und Drainageschicht zu begrünen. Eine Kombination mit Solaranlagen, insbesondere Photovoltaik ist zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung nicht beeinträchtigt wird. Auch Fassaden müssen teilweise begrünt werden. Ein Zuwiderhandeln kann ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro zur Folge haben.