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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MoellerFeuerstein GmbH für die Zeitung Frankfurtbaut des Planungsdezernats der Stadt Frankfurt am Main

„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten bzw. Werbungsmittler und Werbeagenturen.

Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber (Werbetreibender) die Preisliste und die Geschäftsbedingungen von MoellerFeuerstein an. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung durch
MoellerFeuerstein (Annahme).

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus den Ausführungen des Auftrages erwachsen. MoellerFeuerstein ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Der Auftraggeber hält MoellerFeuerstein von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. Der Anzeigenkunde stellt MoellerFeuerstein, bei vom Anzeigenkunden gelieferten Vorlagen, von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen MoellerFeuerstein wegen des Inhalts oder Gestaltung der Anzeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten.

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die Agentur gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Abbestellungen können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigen.
Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.

Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitungsausgabe und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen wird kein Schadenersatz geleistet.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet MoellerFeuerstein darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der Agentur zu halten. Die von den Verlagen gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigenaufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes vorausgesetzt, dass die Werbeagentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d.h. die Aufträge der Agentur unmittelbar erteilen Druckunterlagen direkt anliefern.

Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist MoellerFeuerstein darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten elektronisch gespeichert werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen, verarbeitet werden können.

Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
MoellerFeuerstein liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Agentur über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Aus einer etwaigen Auflagenminderung kann kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden.

Die Agentur behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vorkasse zu veröffentlichen.

Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, bis vier Wochen vor Erscheinen der Druckschrift erhöht sich das Ausfallhonorar auf 50 %.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGBs) laden Sie sich bitte hier runter.