50 Jahre Mietrechtliche Beratung
Am 5. Oktober 1970 rief der Magistrat der Stadt Frankfurt die „Beratungsstelle für miet- und wohnungsrechtliche Angelegenheiten“ ins Leben. Seitdem erhalten Ratsuchende praktische Hilfe zur Selbsthilfe, gezielte Information und kompetente Beratung. Das fachlich versierte Team besteht aus fünf Beratern, die sich sowohl in einem persönlichen Beratungsgespräch im Amt als auch an zwei Vormittagen telefonisch Zeit für mietrechtliche Anliegen nehmen.
Der Beratungsschwerpunkt liegt seit Jahren bei den Betriebskosten und Mieterhöhungen. Insbesondere in den kälteren Monaten steigen aber auch Nachfragen zu den rechtlichen Möglichkeiten bei Wohnungsmängeln, hauptsächlich wegen Feuchtigkeitsschäden und mangelhafter Beheizung. Aber auch Fragen im Zusammenhang mitder Beendigung des Miet-verhältnisses beschäftigen die Mieter, zum Beispiel wann die Kaution zurückgezahlt werden muss und ob die Wohnung bei Auszug renoviert zurück zu geben ist.
Beratung per Telefon wegen Corona
„Allerdings“, berichtet die Leiterin der Mietrechtlichen Beratung, Anja Sikora-Spiegel, „geht es häufig nicht nur um mietrechtliche Probleme. Mitunter leisten wir auch allgemeine Lebenshilfe“. Es braucht also auch eine gute Portion Empathie der Berater. Insbesondere die Beratung in den Anfangszeiten der Corona-Einschränkungen war eine immense Herausforderung für das Beratungsteam. Zunächst musste die bisher an drei Tagen angebotene persönliche Beratung aufgrund der Schließung des Amtes für den Publikumsverkehr in kurzer Zeit bedarfsgerecht auf telefonische Beratung umgestellt werden. Die Mietrechtliche Beratung war damit – statt an zwei Vormittagen – täglich für Ratsuchende telefonisch erreichbar.
In dieser Zeit stiegen auch die Anfragen besorgter Bürger per E-Mail rapide an. Unterlagen, die bisher im persönlichen Beratungsgespräch eingesehen und im direkten Gespräch mit den Mietern erläutert werdenkonnten, wurden jetzt am Computer abgerufen, geprüft und anschließend telefonisch besprochen. Zudem sah sich das Fachteam mit Fragen konfrontiert, die bisher nicht im Fokus standen, zum Beispiel, ob aufgrund der Einschränkungen und des „Wir-bleiben-zuhause-Gebots“ Vermieter lärmintensive Modernisierungen am Haus vorübergehend einstellen müssten.
Mieter, denen für April die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher drohte, fragten verzweifelt, ob diese vorerst ausgesetzt würde. „Manchmal hatte man aber auch das Gefühl“, so die Leiterin, „die Menschen waren einfach nur erleichtert mit jemandem sprechen zu können, der sich Zeit für sie und ihr Anliegen ernst nimmt“.
Auch der Gesetzgeber hat schnell reagiert und Regelungen geschaffen, die Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung – und damit ihres Lebensmittelpunktes – schützen sollen. „Auch wir wünschen uns, dass diese beunruhigenden Zeiten bald der Vergangenheit angehören“, sagt Sikora-Spiegel. Doch auch unter den aktuellen Herausforderungen ist das Beratungsteam für die mietrechtlichen Fragen und Probleme der Bürger da. Seit der Teilöffnung des Amtes sind in begründeten Fällen persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung wieder möglich.
Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen,
Adickesallee 67 – 69, 60322 Frankfurt am Main
Servicetelefon: 069 / 212- 40046 (täglich zu den üblichen Bürozeiten)
Telefonische Beratung: 069 / 212 - 34711
(Di. + Fr., 8.30 – 12 Uhr)
mietrechtliche.beratung@stadt-frankfurt.de
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