Wer in Deutschland einen Bauantrag für einen Neubau stellt, muss in diesem Rahmen nachweisen, dass ein bestimmter Energiebedarf nicht überschritten wird. Die gesetzliche Grundlage für die Vorschriften bildet die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV 2014. Seit dem 1. Januar 2016 sind nun weitere Verschärfungen in Kraft getreten. Damit sind die Vorgaben strenger, aber damit auch die Energieeinsparungen größer geworden.
Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs
Im Zusammenhang mit der Energieeinsparung bei Neubauten ist oft vom so genannten Primärenergiebedarf die Rede. Dieser beinhaltet nicht nur den Bedarf, der durch Heizung und Warmwasseraufbereitung verbraucht wird, sondern auch jenen, der zur Bereitstellung der Energie eines Hauses benötigt wird. So zum Beispiel auch die Energie, die schon durch die Gewinnung der Energie und ihren Transport zum Haus verbraucht wird. Die neuen Vorgaben sehen vor, dass für Neubauten der Jahres-Primärenergiebedarf gegenüber der EnEV 2014 noch einmal um 25 Prozent gesenkt wird. Und auch die Anforderungen an die Gebäudehülle von Neubauten steigt. So wurde der maximal erlaubte Wärmeverlust gegenüber der EnEV 2014 noch einmal um etwa 20 Prozent gesenkt
Zwei Möglichkeiten, um den Zielwert zu erreichen
Wie die Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 Prozent genau erreicht wird, ist nicht vorgeschrieben. Das gibt Bauherren eine gewisse Flexibilität. Denn eine etwas schlechtere Gebäudedämmung kann durch eine besonders gute Anlagentechnik kompensiert werden. Im Gegenzug kann eine sehr gute Wärmedämmung auch eine schlechtere Anlagentechnik ausgleichen. Es ist aber vor allem eine ausgewogene Qualität zu empfehlen – sowohl im Bereich der Anlagentechnik, als auch im Bereich der Wärmedämmung.

Mehr Infos zu den neuen Vorgaben
Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main
Karin Gerhardt
Sachgebietsleitung Wohn­gebäude / Haustechnik
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