Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof stehen über 1 200 Grabmale nach Hessischem Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. 904 davon im „Alten Teil“ des Friedhofs, 355 im „Neuen Teil“. Auch in den 30 Stadtteilfriedhöfen finden sich über 600 denkmalgeschützte Objekte. Eine Vielzahl der historischen und kunsthistorischen Grabmale stehen für eine Patenschaft zur Verfügung. Ziel des Denkmalamtes ist die Erhaltung dieser bedeutenden Grabmale durch eine Grabmalpatenschaft, die durch das Grünflächenamt in Form einer schriftlichen Vereinbarung vergeben wird. Für diese Grabstätten besteht derzeit kein Nutzungsrecht. Die Aufgabe des Paten besteht darin, die denkmalwerte Grabstätte einschließlich der baulichen und gärtnerischen Anlage zu restaurieren und instand zu halten. Dafür gibt es Unterstützung von städtischer Seite durch das Denkmalamt. Auch das Land Hessen beteiligt sich in Form von Steuererleichterungen nach Paragraf 10g Einkommensteuergesetz. Insgesamt sind derzeit 343 Patenschaften aktiv. Die Stadtverwaltung möchte verstärkt für das öffentliche Interesse werben und die Pflege wertvoller Kulturgüter in die Hände von verantwortungsbewussten und am Denkmalschutz interessierten Bürgern legen. Auch dieses Jahr wurde der Tag des offenen Denkmals am 11. September und der Tag des Friedhofs am 18. September mit dem Frankfurter Denkmalamt gestaltet.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Patenschaftübernahme unter www.denkmalamt.stadt-frankfurt.de