Der Kauf einer Immobilie will gut geplant sein. Sie ist für Privatleute häufig die größte Investition des Lebens. Rechtsanwalt Gregor Weil von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. gibt einige wichtige Tipps:
Zustand der Immobilie prüfen
Erfolgt der Immobilienkauf vom Plan weg, sollte ein sorgfältiges Studium der Baubeschreibung an erster Stelle stehen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist das Aufspüren gravierender Mängel vor dem Kauf das A und O. Der Verkäufer muss einen Energieausweis vorlegen, was auch schon auf die Qualität der Immobilie schließen lässt.
Auf Standort- und Objektqualität achten
Von Anfang an sollten Erwägungen zur Vermietbarkeit und zum Wiederverkauf angestellt werden. Entscheidend sind hier Überlegungen zur Standort- und Objektqualität. Neben der Lage gehören auch regionale Attraktivität und Wirtschaftskraft, soziale Struktur des Wohnumfeldes und Verkehrsanbindung zur Standortqualität.
Einflussfaktoren des Kaufpreises kennen
Neben dem Zustand der Immobilie, der Standort- und Objektqualität können auch Rechte Dritter, die im Grundbuch eingetragen sind, auf die Angemessenheit des Kaufpreises Einfluss haben. Deshalb ist Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.
Finanzierung von Kaufpreis und Nebenkosten
Ein persönliches Finanzierungs­konzept ist unerlässlich. Lohnend ist mindestens ein Vergleich verschiedener Baufinanzierer. Auch die Möglichkeit einer staatlichen Förderung sollte überprüft werden. Nebenkosten sollten nicht vergessen werden: Grob gerechnet noch mal zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises. Dazu gehören Notarkosten, Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren und Finanzierungskosten.
Notarielle Beurkundung erforderlich
Der Hauskauf ist nur bei Beurkundung durch den Notar wirksam. Notare sind zur Neutralität verpflichtet, egal welche Vertragspartei sie auswählt. Die Höhe ihrer Kosten ergibt sich aus der Kostenordnung.
Kauf einer vermieteten Immobilie
Der Erwerb einer vermieteten Immobilie wirft immer rechtliche Besonderheiten auf – „Kauf bricht nicht Miete“. Will der Käufer die Immobilie selbst bewohnen, gilt es zu prüfen, ob eine Eigenbedarfskündigung erklärt werden kann oder ob der Mieter bereit ist, einen Mietaufhebungsvertrag abzuschließen.

Weitere Tipps:
Haus & Grund
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