Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes

Das „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes“ bietet Immobilieneigentümern finanzielle Unterstützung bei der energetischen Sanierung und der Schaffung von Barrierefreiheit. Wie die Unterstützung in der Realität aussehen kann, sollen zwei praxisnahe Beispiele
verdeutlichen.
Einzelmaßnahme: Ehepaar Schulze
Das Ehepaar Schulze ist längst nicht mehr so fit, wie noch vor wenigen Jahren. Das Benutzen der Treppe wird vor allem für Liese Schulze immer schwieriger. Beim sonntäglichen Familienkaffee mit den Kindern des Ehepaares fiel dann die Entscheidung: Ein Treppenlift soll eingebaut werden. Tochter Elsa weiß, dass es für die Schaffung von Barrierefreiheit in Häusern und Wohnungen Zuschüsse gibt. Zwei Wochen später hat sie bereits eine Beispielrechnung mit Kosten und Zuschuss aufgestellt.
Beispielrechnung einer Einzelmaßnahme
Ausgangslage
In eine zweigeschossige Doppelhaushälfte mit 80 Quadratmetern Wohnfläche soll ein Treppenlift eingebaut werden, sodass das Haus weiterhin von einem älteren Ehepaar bewohnt werden kann.
In diesem Fall (Einzelmaßnahme) können Begünstigte nicht aus zwei Varianten wählen. Die Förderung wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt.
Berechnung der Zuschusshöhe
Kosten für Einbau Treppenlift (förderfähige Kosten): 14 000 Euro
davon 50 Prozent (maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten): 7 000 Euro
=  maximaler, pauschaler Zuschuss: 5 000 Euro
Ergebnis
Grundsätzlich werden bei Einzelmaßnahmen Zuschüsse von maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Diese dürfen allerdings 5 000 Euro nicht übersteigen.
Da die 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit 7 000 Euro den pauschalen Zuschuss von 5 000 Euro übersteigen, ist der pauschale Zuschuss von 5 000 Euro anzusetzen.
 
Gesamtmaßnahme: Familie Müller
Die Wohnung der Familie Müller bietet für eine vierköpfige Familie einfach nicht mehr genug Platz. Daher haben sich die Müllers zum Kauf eines dreigeschossigen Reihenmittelhauses in Praunheim entschlossen, das auf 100 Quadratmetern ausreichend Wohnfläche bietet. Die Immobilie aus dem Jahr 1928 war günstig, jedoch sanierungsbedürftig. Und der Maßnahmenkatalog für das Haus, das das Ehepaar Müller auf den so genannten „KfW Effizienzhaus Standard 115“ sanieren will, ist entsprechend lang. Wenn Moritz Müller sich die lange Liste so anschaut, schwirrt ihm schon wieder der Kopf. Von einem Arbeitskollegen erfährt er, dass man Zuschüsse oder Darlehen für die Modernisierung von Wohngebäuden bekommen kann. Zwei Tage später hat er einen Termin mit dem Modernisierungsberater der Stadt gemacht. Wie hoch der Zuschuss für die Sanierung ist, zeigt folgende Beispielrechnung.
Beispielrechnung einer Gesamtmaßnahme
Ausgangslage
Geplant ist die energetische Modernisierung eines dreigeschossigen Reihenmittelhauses (KfW-Effizienzhaus 115) mit 100 Quadratmetern Wohnfläche und barrierefreiem Badumbau.
Im Falle einer Gesamtmaßnahme können Begünstigte aus zwei Varianten wählen: Entweder die Förderung wird als Darlehen (85 Prozent der förderfähigen Kosten) oder als Zuschuss (30 Prozent der förder­fähigen Kosten) gewährt. In diesem Beispiel wird die Zuschuss-Variante von 30 Prozent gewählt.
Berechnung der förderfähigen Kosten
Kosten für energetische Maßnahmen (z.B. Dämmung, Fenstererneuerung, neue Heizung): 80 000 Euro
+  Kosten für Barrierefreiheit im Bad: 8 500 Euro
+  Nebenkosten (z.B. Energieberatung und Baubegleitung): 1 500 Euro
=  Summe förderfähige Kosten: 90 000 Euro
(Anmerkung: nicht förderfähig sind zum Beispiel Kosten für die allgemeine Instandhaltung, beispielsweise der Elektroversorgung)
Berechnung der maximal förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten pro Quadratmeter (600 Euro festgelegt für ein KfW Effizienzhaus 115): 600 Euro
x   Anzahl Quadratmeter: 100 qm
=  Maximale förderfähige Kosten: 60 000 Euro
Zwischenergebnis
Die tatsächlichen, förderfähigen Kosten liegen bei 90 000 Euro, aller­dings liegt die Höhe der maximal förderfähigen Kosten mit 60 000 Euro darunter. Anzusetzen sind für die Berechnung der Förderhöhe 60 000 Euro.
Berechnung der Zuschusshöhe
Grundförderung (30 Prozent Zuschuss von 60 000 Euro): 18 000 Euro
+   Zusatzförderung (für barrierefreien Badumbau): 2 470 Euro
=  Zuschusshöhe: 20 470 Euro

Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnbestandes
Ansprechpartner Modernisierungsberatung
Thekla Sturm
069 / 633 071 76
thekla.sturm@ammonsturm.de
Andreas Braun
06151 / 1015 778
post@abra-architekten.de
Weitere Informationen zu den Richtlinien und das Infoblatt zur Förderung
www.stadtplanungsamt-frankfurt.de