Ein einziger Verwaltungsakt regelt die Neubildung von Grundstücken

Manche erschlossene Grundstücke sind auf Grund ihres ungünstigen Zuschnitts für die bauliche Nutzung nicht geeignet. Hier kann ein Grundstückstausch mit einem oder mehreren Eigentümern die Lösung des Problems sein. Grundstückseigentümer sollten daher prüfen, ob ein so genanntes vereinfachtes Umlegungsverfahren in ihrem Fall durchgeführt werden kann.
In diesem kompakten Verwaltungsverfahren nach den Bestimmungen der Paragraphen 80 bis 84 Baugesetzbuch können die jeweiligen Belange effektiv, rechtssicher und wirtschaftlich abgehandelt werden. Notwendige Vermessungen, Kataster- und Grundbuchberichtigungen werden im Zuge des Verfahrens von der Umlegungsstelle veranlasst. Baulasten und Dienstbarkeiten können gelöscht, neu begründet oder verändert werden. Das vereinfachte Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren zur Neuordnung kleinerer Bereiche. Hierbei werden die Grundstücke so neu gebildet, dass sie nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet sind und somit die bauordnungs- und privatrechtlichen Belange an die neuen Bauvorhaben erfüllen. Notarielle Verträge oder behördliche Genehmigungen werden hierzu nicht benötigt. Es genügt ein einziger Verwaltungsakt.
Beispiele für vereinfachte Umlegungsverfahren
Die Baugrundstücke für die Projekte Maintor (ehemals Degussa-Areal) und Kornmarkt Arkaden (ehemaliger Bundesrechnungshof) wurden ebenso wie die Projekte DomRömer-Areal und Westlich Rödelheimer Bahnhof im Zuge von vereinfachten Umlegungsverfahren gebildet. Ein Verfahren zur Bereitstellung des Baugrundstücks für die Erweiterung des Jüdischen Museums im Rothschild-Palais befindet sich zurzeit in Bearbeitung.

Vereinfachte Umlegungen können von Eigentümern, aber auch von Seiten der Behörden angestoßen werden. Informationen hierzu finden sich im Internet unter www.vermessungsamt.frankfurt.de, E-Mail: bodenordnung@stadt-frankfurt.de.